Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der Elementarereignisse vom 21.07.2022 im Raum Stubaital wird mitgeteilt, dass der Oberbergbach im Oberbergtal bis auf Weiteres NICHT befischt werden darf.
Die Ausübung der Fischerei im Revier Ruetzbach bleibt weiterhin aufrecht.
Aufgrund der bevorstehenden Baggerarbeiten, wird dringend empfohlen sich vorab den Wasserstand/Eintrübung anzuschauen.

 

 

Gewässername: Innerer Ruetzbach – Revier 2041


Fischarten:
Bachforelle, Äsche, Regenbogenforelle, Bachsaibling

 

Angeltechniken:

 

Fliegenfischen; in Teilabschnitten Fischen mit künstlichen und natürlichen Ködern erlaubt

 

 

Revierbeschreibung:

 

28 km Gebirgsbach mit schnell fließendem Charakter. Der Leitfisch ist ganz klar die Bachforelle. Speziell Frühjahr und Herbst bieten eine sehr schöne Fischerei, teilweise sogar mit der Trockenfliege. Die meisten Abschnitte erfordern eine genaue Präsentation der Fliege, Distanzwürfe sind in der Regel nicht erforderlich. Allerdings behindern Bäume und Sträucher teilweise den Rückwurf. Rollwurf, Switchcast oder ähnliche Trickwürfe sind daher oft von Vorteil. Ein gutes Schuhwerk ist zu empfehlen – Gebirgsbach. Ruten der Schnurklasse 5 sind optimal. Das Vorfach sollte auf Grund der teilweise starken Strömung nicht zu dünn gewählt werden. Fische über 40 cm sind jederzeit möglich und werden auch regelmäßig gefangen.

Ein Restbestand von Regenbogenforellen und Bachsaiblingen sorgt für den speziellen Kick.

 

In den warmen Sommermonaten ist mit Eintrübungen - Schmelzwasser (Gletscherwasser) zu rechnen. In dieser Zeit lohnt sich ein Blick in den Abschnitt Oberbergbach (Gesamtlänge ca. 9 km). Dieser Bereich ist deutlich weniger von Eintrübungen betroffen.

 

Wir bedanken uns, dass sie uns bei der nachhaltigen Bewirtschaftung in unserem Revier unterstützen, indem sie die Natur schonen und unsere Regeln befolgen. Fliegenfischen bevorzugt!

 

 

 

Fischereiliche Bestimmungen:

 

- Ausübung der Fischerei von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr

- mit 1 Angelrute, max. 2 Einfachhaken (keine Zwillings- od. Drillingshaken), ohne Widerhaken

- Fischen von Brücken ist nicht erlaubt

- Das Fischen in den Seitenbächen/Zuflüssen ist nicht gestattet (Ausnahme Oberbergbach)

- Das Fischen mit Tirolerhölzl "Riesen" ist nicht gestattet

- Die Entnahme von Äschen ist VERBOTEN

 - Der Gewässerabschnitt vom Ortsteil Volderau bis Mutterberg darf erst nach dem 15. Mai befischt werden

 

 Ab 1. Oktober darf im gesamten Revier nur noch mit künstlicher Fliege und Fliegenrute gefischt werden

 

 Jeder entnommene Fisch ist unmittelbar nach Entnahme in das Fangverzeichnis einzutragen.Verangelte Fische müssen behalten werden, auch wenn sie das Mindestmaß nicht erreichen. Der Haken ist im Fisch zu belassen und die Schnur abzuschneiden. Sie werden auf die Tagesfangzahl angerechnet.

 

Die Aufsichtsorgane sind angehalten, bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen den Erlaubnisschein einzuziehen und bei Übertretungen gesetzlicher Bestimmungen Anzeige zu erstatten.

Im Interesse der Landwirtschaft ersuchen wir um schonende Begehung der Ufer und rücksichtsvolles Parken der Kraftfahrzeuge.

 

 

Angelkarten und Preise:

 

 

 

1.       Gesamtstrecke inkl. Fliegenstrecke
(ohne Entnahme – catch & release
Tageskartenpreis € 35.-

 

a.       Strecke: Bis 15. Mai darf das Revier von Neder/Zeggerbrücke bis Volderau/Brücke (Campingplatz) sowie der Oberbergbach befischt werden. Der Abschnitt von Volderau bis Mutterberg darf erst nach dem 15. Mai befischt werden

 

b.       Entnahme: Keine Entnahme auf der gesamten Strecke. Gefangene Fische sind schonend zu behandeln und umgehend wieder zurück zu setzten.

Im Streckenabschnitt Zeggerbrücke bis Milders/Einfluss Oberbergbach darf ausschließlich mit der Fliegenrute und künstlicher Fliege gefischt werden.

 

 

2.       Teilstrecke mit Entnahme
Tageskartenpreis € 30.-

 

a.       Strecke: Bis zum 15. Mai darf das Revier mit diesem Erlaubnisschein von Milders/Einfluss Oberbergbach bis Volderau/Brücke (Campingplatz) sowie der Oberbergbach befischt werden. Der Abschnitt Volderau bis Mutterberg darf erst nach dem 15. Mai befischt werden
Der Abschnitt Zeggerbrücke bis Milders/Einfluss Oberbergbach darf NICHT befischt werden.

 

 

b.       Entnahme: Pro Tag dürfen max. 4 Fische entnommen werden. Nach Entnahme des 4. Fisches ist das Fischen einzustellen. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in das Fangverzeichnis einzutragen.
Mindestmaß: Bachforelle 30 cm, Regenbogenforelle 30 cm, Bachsaibling 30 cm
Schonzeit Bachforelle und Bachsaibling ab 01.10.
Die Entnahme von Äschen ist ganzjährig VERBOTEN!

 

c.       Erlaubte Köder: Künstliche oder natürliche Köder (keine Lebendköder)
Das „Rieseln“ Tiroler Hölz ist verboten

 

 

Gewässergrenzen für folgende Kartentypen:

 

-          Gesamtstrecke

 

Neder/Zeggerbrücke bis Volderau/Brücke (Campingplatz) sowie
Oberbergbach bis zum 15. Mai.

    Nach dem 15. Mai Neder/Zeggerbrücke bis Mutterberg sowie Oberbergbach

 

-          Teilstrecke

 

 Milders/Einfluss Oberbergbach bis Volderau/Brücke (Campingplatz) sowie
Oberbergbach bis zum 15. Mai.

     Nach dem 15. Mai Milders/Einfluss Oberbergach bis Mutterberg sowie Oberbergbach

 

 

 

 

 

Geodaten des Gewässers:

 

47.121949, 11.324902 - Reviergrenze Zeggerbrücke, Beginn Fliegenfischerstrecke

 

47.103217, 11.292581 - Einfluss Oberbergbach, Beginn Teilstrecke Entnahme, Ende Fliegenfischerstrecke

 

47.071768, 11.257068 - Brücke Volderau (Campingplatz), Reviergrenze bis 15. Mai

 

47.071768, 11.257068 bis 47.013518, 11.159314 Revierabschnitt nach dem 15. Mai Brücke Volderau (Campingplatz) bis Mutterberg

 

47.103233, 11.292269 bis 47.092490, 11.192788 Revierabschnitt Oberbergbach

 

Alle Angaben beziehen sich auf die Betrachtung "Flussaufwärts"